Geistiges Eigentum umfasst traditionell Vermögenswerte, die durch gesetzliche Methoden wie Patente, Urheberrechte und behördliche Lizenzen geschützt sind; dieser Schutz wird jedoch zunehmend auf Software und Geschäftsprozesse ausgeweitet, wenn diese nachweislich originell, neuartig und nicht offensichtlich sind. Kunden- und Geschäftsinformationen können von ihrem Eigentümer als geistiges “Eigentum” betrachtet werden, je nach ihrem Wert für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und ihrer Integration in die Geschäftsprozesse.
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